Berufsunfähigkeit Argumenten
3. Begrenzung des Rücktrittsrechts Die Hamburg-Mannheimer hat ihr Rücktrittsrecht aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen auf 5 Jahre nach Vertragsabschluss begrenzt. 4. Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung des Versicherungsfalls Auch wenn die Berufsunfähigkeit nicht sofort angezeigt wird, leistet die Hamburg-Mannheimer rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. 5. Strahlenrisiko Das Strahlenrisiko in Beruf und Freizeit ist mitversichert. Ein Ausschluss der Leistung besteht nur dann, wenn es aufgrund der Nutzung von Kernenergie zu einem Katastrophenfall kommen sollte. 6. Zinslose Beitragsstundung Die Beiträge werden auf Antrag bis zur Leistungsentscheidung zinslos gestundet. 7. BUZ. Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung Bei Vereinbarung einer BUZ-Beitragsbefreiung zu einer Renteversicherung verzichtet die Hamburg-Mannheimer bis zu einem Eintrittsalter von 48 Jahren auf eine Gesundheitsprüfung. 8. Verzicht auf Arztanordnungsklausel Die Befolgung ärztlicher Anweisungen ist nicht Voraussetzung für den Leistungsanspruch. 9. Verzicht auf § 172 VVG Die Hamburg-Mannheimer verzichte auf das Recht der Beitragsanpassung. Dadurch ist garantiert, dass die Beitragshöhe der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung über die gesamte Laufzeit konstant ist. 10. Rückwirkende Leistung Bei sechsmonatiger ununterbrochener Berufsunfähigkeit, die als solche nicht von Beginn an erkennbar war, wird die Berufsunfähigkeit bei der TOP-BUZ der Hamburg-Mannheimer rückwirkend anerkannt. Bei der Standard-Variante leistet die Hamburg-Mannheimer ab dem 7. Monat.
